Paare mit unerfülltem Kinderwunsch können bei der Finanzierung von Maßnahmen
zur Kinderwunschbehandlung eine Unterstützung erhalten. Diese wird zur Hälfte aus
Mitteln des Bundes und des Landes finanziert. Die Höhe ist abhängig von ihrem
Eigenanteil, also den Kosten, die nach der Abrechnung mit der Krankenversicherung
sowie ggf. der Beihilfestelle oder der Heilfürsorge übrigbleiben.
Förderungsmöglichkeiten
1. bis 3. Behandlungszyklus: maximal 800€ bei IVF oder 900€ bei ICSI
4. Behandlungszyklus: maximal 1.600€ bei IVF oder 1.800€ bei ICSI
Weitere Details unter www.kinderwunsch.niedersachsen.de