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ÄNDERUNG: Satzungsleistungen der Knappschaft bei Kinderwunschbehandlung

Gepostet am 8. September 2015

Satzungsleistungen der Knappschaft bei KB (Information des BRZ e.V. aus Sept/2015) Die hundertprozentige Erstattung hat so viele neue Kunden mit Bedarf an Kinderwunschbehandlungen in diese Kasse gelockt, dass sie jetzt aus Kostengründen diese Satzungsleistung revidieren „muss“. Es soll ab 1. Januar 2016 zwar immer noch einen Zuschuss geben, wie hoch der ausfallen wird, ist noch ungewiss, aber ganz sicher wird es keine komplette Kostenübernahme mehr geben. Anträge, die vor dem 1.1.2016 bei der Kasse gestellt werden, werden noch nach den jetzt geltenden Konditionen...

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