Kosten einer Kinderwunschbehandlung

Seit 2004 hat der Gesetzgeber die Bedingungen für die Kinderwunschbehandlung für gesetzlich Versicherte geändert.
Seitdem tragen die zuständigen Krankenkassen nur noch 50% der Kosten für die ärztliche Behandlung, die Medikamente und das Verbrauchsmaterial. Die andere Hälfte der Kosten entfallen auf das Ehepaar.
Der Gesetzgeber hält einen solchen Eigenanteil leider für zumutbar. Die Anzahl der Behandlungszyklen ist begrenzt.

Folgende Leistungen werden von der Krankenkasse anteilig übernommen:

Leistung Eigenanteil Patient Anzahl
• Insemination ca. € 100 8
• Insemination nach hormoneller Stimulation ca. € 500 3
• In-Vitro-Fertilisation (IVF) inkl. Narkose ca. € 1.500 3
• Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) inkl. Narkose ca. € 1.800 3

Auch die Narkose wird für gesetzlich Versicherte anteilig übernommen.

Die anteilige Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen ist an weitere Bedingungen gebunden:

  1.  das Kinderwunschpaar muss verheiratet sein
  2.  beide Partner müssen mindestens 25 Jahre alt sein
  3.  der Anspruch endet am 40. Geburtstag der Frau und am 50. Geburtstag des Mannes
  4.  gesetzlich vorgeschriebener Bluttest (Hepatitis B/C, HIV) beider Partner innerhalb 7 Tage vor Punktion
  5.  es muss ein von der Krankenkasse genehmigter Behandlungsplan vorliegen
  6.  es müssen spezielle Beratungen des Paares vor Behandlungsbeginn durchgeführt
      werden

Die Kassen beteiligen sich insgesamt an drei Versuchen. Ein erfolgreicher Behandlungszyklus, mit dem Ergebnis einer Schwangerschaft, wird dabei nicht mitgezählt.

Unverändert tragen die Krankenkassen die Kosten für die Vordiagnostik, die Beratungsgespräche und die Behandlungskosten, falls nur eine Stimulation mit Hormonen zur Therapie nötig ist.

Seit Juli 2010 leistet das Land Sachsen-Anhalt eine sehr erfreuliche Zuwendung bei Kinderwunschbehandlungen. Voraussetzung ist, dass das Paar den Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt hat und die Altersgrenzen (nach GKV) erfüllt sind: Frau 25-40 Jahre & Mann 25-50 Jahre.

  • Detaillierte Informationen des Landes Sachsen-Anhalt zur Reproduktionsförderung
  • Privatversicherte Patienten brauchen eine verbindliche Kostenzusage ihrer Kasse. Ist der Partner privatversichert und Verursacher der Sterilität, so übernimmt die private Krankenversicherung sämtliche Kosten - auch wenn die Partnerin gesetzlich versichert ist. Dieses gilt für eine unbegrenzte Anzahl von Behandlungszyklen.

    Leistungen wie das Einfrieren von befruchteten Eizellen, Spermien oder Hodengewebe (Kryokonservierung)
    mit den entsprechenden Lagergebühren werden nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen.
    Genauso verhält es sich mit dem Laser-Hatching („Schlüpfhilfe“) am Embryo und den Akupunktursitzungen beim Embryotransfer.

    Wir hoffen, dass Sie über diese vielen Bedingungen nicht allzu erschrocken sind.
    Wir werden Sie im gemeinsamen Beratungsgespräch ausführlich über Ihre individuellen Behandlungskosten informieren und freuen uns auf Ihren Besuch.

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